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Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigung von Unterschriften
Für die Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, persönlich vorbei zu kommen und einen amtlichen Ausweis mitzubringen.
Für die Beglaubigung einer Kopie ist es notwendig, persönlich vorbei zu kommen, einen amtlichen Ausweis mitzubringen und das Dokument im Original mitzunehmen.
Beim Notariat Wald können ebenfalls Beglaubigungen vorgenommen werden. Die Gebühr richtet sich nach den aktuellen Tarifen des Notariats.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Gemeindeammannamt Wald-Fischenthal | 055 256 52 92 | betreibungsamt@wald-zh.ch |
Name |
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Betreibung |