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Löschung einer Betreibung
Löschung / Rückzug einer Betreibung
Ein Gläubiger oder dessen Vertreter kann eine Betreibung jederzeit zurückziehen bzw. löschen lassen. Es genügt eine schriftliche Bestätigung an das Betreibungsamt, dass die Betreibung gelöscht werden darf.
Hingegen ist es als Schuldner nicht direkt möglich, die Löschung einer Betreibung zu erwirken. Dazu muss der betreffende Gläubiger angefragt werden, beim zuständigen Betreibungsamt die Löschung zu beantragen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Gemeindeammannamt Wald-Fischenthal | 055 256 52 92 | betreibungsamt@wald-zh.ch |
Name |
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Betreibung |