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Abschreibungen / Erlasse
Abschreibung / Erlasse
Steuerpflichtigen, deren Leistungsfähigkeit durch besondere Verhältnisse, wie aussergewöhnliche Belastung durch den Unterhalt der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Unglücksfälle, Verarmung, Erwerbsunfähigkeit oder andere Umstände beeinträchtigt ist, können Steuern ganz oder teilweise provisorisch abgeschrieben oder erlassen werden.
Das Gesuch um Abschreibung respektive Erlass ist schriftlich beim Steueramt einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 055 256 52 22 | steuern@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 055 256 52 66 | finanzen@wald-zh.ch |