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Verzeichnis der Informationsbestände (VIB)

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten.

Informationen

Datum
13. September 2021
Herausgeber/-in
Gemeinde Wald ZH
Autor/-in
Gemeinde Wald ZH

Dokumente

Name
Verzeichnis der Informationsbestände (VIB) der Gemeinde Wald ZH (PDF, 1.37 MB) Download 0 Verzeichnis der Informationsbestände (VIB) der Gemeinde Wald ZH

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