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Löschung einer Betreibung

Löschung / Rückzug einer Betreibung

Ein Gläubiger oder dessen Vertreter kann eine Betreibung jederzeit zurückziehen bzw. löschen lassen. Es genügt eine schriftliche Bestätigung an das Betreibungsamt, dass die Betreibung gelöscht werden darf.

Hingegen ist es als Schuldner nicht direkt möglich, die Löschung einer Betreibung zu erwirken. Dazu muss der betreffende Gläubiger angefragt werden, beim zuständigen Betreibungsamt die Löschung zu beantragen.

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