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Steuerguthaben

Steuerguthaben

Ergibt sich bei einer definitiven Steuerrechnung ein Steuerguthaben zu Ihren Gunsten, so wird dieses grundsätzlich mit noch offenen Rechnungen verrechnet oder auf das aktuelle Steuerjahr umgebucht.

Sollten Sie eine Auszahlung wünschen oder eine Umbuchung ist nicht möglich (Wegzug, Todesfall), so können Sie uns im Online-Schalter Ihre Bank- oder Postkonto-Verbindung bekannt geben.

 

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