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Todesfall - steueramtliche Inventarisation
Todesfall einer steuerpflichtigen Person
Der Todesfall von Einwohnern wird dem Steueramt durch das Bestattungsamt direkt mitgeteilt.
Inventarisation
Nach dem Ableben einer steuerpflichtigen Person nimmt das Steueramt in der Regel innert 2 Wochen nach dem Todestag ein Inventarisationsverfahren eingeleitet durch Zustellung
- des Inventarfragebogens,
- des Tresoröffnungsprotokolles,
- der Steuererklärung für das Todesjahr.
Diese Unterlagen sind innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt beim Steueramt vollständig ausgefüllt einzureichen. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter.
Kontaktieren Sie uns noch vor Ablauf der Frist, wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen.
Das Steuerinventar ist die Grundlage
- für die korrekte Erhebung der Erbschaftssteuer
- für die korrekte Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer
- für die Durchführung eines allfälligen Nachsteuer- und Bussenverfahrens
- für die korrekte Weiterversteuerung durch die Erben, weil die Erben die tatsächlichen Einkünfte und den Vermögensanfall ab dem 1. Tag nach dem Todestag versteuern haben
- für die Erben, um die bevorstehende Erbteilung vornehmen zu können. Die Erbteilung ist im Kanton Zürich Sache der Erben.
Erbenbescheinigung
Der Erbschein kann unter folgender Adresse bestellt werden
Bezirksgericht Hinwil
Erbschaftssachen
Postfach
8340 Hinwil
Tel. 044 938 81 11
Testament
Das Testament ist ungeöffnet an obenstehende Adresse des Bezirksgerichtes Hinwil zur Öffnung einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 055 256 52 22 | steuern@wald-zh.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 055 256 52 66 | finanzen@wald-zh.ch |
Name | Download |
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